Gut gerüstet in den Urlaub


Kfz-Verbandkästen überprüfen
Gut gerüstet in den Urlaub

Seit 1. Januar 2014 gilt eine neue Regelung für Kfz-Verbandkästen. Die Ausstattung umfasst nun auch ein 14-teiliges Fertigpflasterset sowie zwei Hautreinigungstücher. Ab Januar 2015 ist die neue Bestandsliste bindend. Bis dahin haben Verbraucher Zeit, einen neuen Verbandskasten zu kaufen oder ihren alten Kasten nachzurüsten.

Altes geht, Neues kommt

Das neu in die Liste aufgenommene 14-teilige Fertigpflasterset umfasst gebrauchsfertige, zugeschnittene Pflasterstreifen, Fingerstrips und Fingerkuppenverbände. Zudem sind zukünftig zwei einzeln verpackte Hautreinigungstücher vorgesehen. Diese dienen zum Reinigen unverletzter Hautpartien. Die bisherige Bestandteilliste wurde reduziert um ein Verbandpäckchen Größe M, ein Verbandtuch BR, vier Wundschnellverbände (DIN 13019-E 10 x 6) und die Möglichkeit der Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden. Zusätzlich müssen ab 1. Juli 2014 Autobesitzer ihren PKW mit einer Warnweste ausstatten.

Aufstocken oder neu Kaufen

Verbandkästen, die nach den bisherigen Vorgaben befüllt sind, dürfen noch bis Ende 2014 verkauft werden. Sie müssen dann aber ab Januar 2015 entsprechend der neuen Ausstattungsliste aufgestockt werden. Einzelne Materialien aus älteren Verbandskästen dürfen auch nach Ende des Jahres 2014 weiterhin mitgeführt werden, vorausgesetzt das Verfallsdatum ist noch nicht erreicht. Kfz-Besitzer stehen nun also vor der Wahl: Sie kaufen in der Apotheke ein fertiges Ergänzungs-Set, um ihren alten Verbandkasten entsprechend der neuen Vorgaben aufzustocken. Oder sie erwerben in der Apotheke einen komplett neuen Verbandkasten, der die aktualisierte Regelung befolgt. Ihr Apotheker berät Sie hierzu individuell.

Materialien auf Haltbarkeit prüfen

Wer seinen alten Kasten aufstocken will, sollte ihn regelmäßig auf Vollständigkeit und Aktualität überprüfen. „Sterile Verbandsmaterialien haben ein Verfallsdatum, nach dessen Ablauf die Sterilität nicht mehr gewährleistet ist“, erläutert Danny Neidel, Apotheker und Geschäftsführer der Landesapothekerkammer Thüringen (LAKT) in der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ). Auch die Hilfsmittel können altersbedingt unbrauchbar werden: „Altes Heftpflaster klebt oft nicht mehr gut, Binden werden unelastisch, Einmal-Handschuhe reißen, weil sie spröde geworden sind.“ Verbrauchtes oder abgelaufenes Material ist regelmäßig zu erneuern. Nicht vorhandene, abgelaufene oder regelwidrige Verbandskästen führen zu einem Bußgeld von 15 Euro, beim Fehlen einer Warnweste kommen ab 1. Juli 2014 weitere 15 Euro hinzu.

In einen Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164, gültig seit 1. Januar 2014, gehört folgender Inhalt:

  • 1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm
  • 4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 x 6 cm
  • 2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
  • 1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-BR, 40 x 60 cm
  • 1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 x 80 cm
  • 6 Kompressen, 10 x 10 cm
  • 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
  • 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
  • 2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D
  • 1 Rettungsdecke, 210 x 160 cm
  • 1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
  • 4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
  • 1 14-teiliges Fertigpflasterset
  • 1 Verbandpäckchen K

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