Ess-Störungen auf dem Vormarsch


Viele Jugendliche betroffen
Ess-Störungen auf dem Vormarsch

Ess-Störungen wie Bulimie und Magersucht sind seit einigen Jahren ein weit verbreitetes Krankheitsbild unserer Gesellschaft. Immer häufiger ist ein stationärer Aufenthalt notwendig, weil eine akute Gesundheitsgefährdung besteht. Das hat die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) anhand ihrer Versichertendaten festgestellt.

Mehr Behandlungen stationär

Hochgerechnet auf alle gesetzlich Versicherten begaben sich im vergangenen Jahr rund 140.000 Personen wegen einer Ess-Störung in ärztliche Behandlung. Über 8000 Versicherte hielten sich wegen Magersucht und Bulimie (Ess-Brechsucht) in einem Krankenhaus auf. Im vergangenen Jahr mussten deutlich mehr Versicherte wegen Magersucht und Bulimie stationär behandelt werden als in den Vorjahren seit 2006.

Viele Teenies betroffen

Besonders alarmierend ist die Entwicklung in der Altersgruppe der Jugendlichen unter 15 Jahren: Mehr als jeder vierte stationäre Aufenthalt (26 Prozent) wegen Magersucht oder Bulimie entfiel 2013 auf die unter 15-Jährigen. In mehr als 95 Prozent der Fälle waren Frauen betroffen. Die nach Perfektion strebende Körperkultur der Gesellschaft hat demnach spürbare Auswirkungen auf die Gesundheit von Jugendlichen, vermutet die KKH.

J-Untersuchungen zur Früherkennung nutzen

Für Jugendliche zwischen dem 13. und 14. Lebensjahr gibt es die J1-Untersuchung. Seit Jahresbeginn bieten einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten zusätzlich die J2-Untersuchung im Alter von 16 bis 17 Jahren an. Ärzte, die dem Kinderarztvertrag des Bundesverbandes für Kinder- und Jugendärzte beigetreten sind, führen diese zusätzliche Untersuchung durch.

Ziel der J-Untersuchungen ist neben einer körperlichen Anamnese das Erkennen von Pubertäts- und Sexualstörungen sowie Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Auch die Diagnose einer sich entwickelnden Magersucht oder Bulimie fällt darunter. Damit können Betroffene und deren Familienmitglieder frühzeitig auf die Problematik reagieren und die behandelnden Ärzte entsprechende Therapiemaßnahmen einleiten.

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