Neue Rabattverträge in Kraft


Millionen Patienten betroffen
Neue Rabattverträge in Kraft

Seit 1. April gelten in allen Apotheken neue Rabattverträge. Für Millionen Patienten bedeutet das: Sie werden bei der nächsten Rezepteinlösung ein anderes Arzneimittel als bisher vom Apotheker ausgehändigt bekommen. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) insbesondere alle chronisch kranken Patienten aufmerksam, die gesetzlich krankenversichert sind.

Apotheker beraten über neue Arznei

„Wenn bei großen Krankenkassen neue Rabattverträge mit vielen Wirkstoffen in Kraft treten, sind oft Millionen Patienten betroffen“, berichtet DAV-Patientenbeauftrage Claudia Berger. Jede Apotheke muss grundsätzlich das von der jeweiligen Krankenkasse vorgesehene Rabattarzneimittel abgeben. Voraussetzungen dafür sind: gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstärke, gleiche oder als austauschbar festgesetzte Darreichungsform, identische Packungsgröße und Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet. Berger betont: „Chronisch kranke Menschen, die ihre Medikamente genau kennen, sind bei neuen Rabattarzneimitteln schnell verunsichert. Nicht nur das pharmazeutische Wissen, sondern auch ein hohes persönliches Engagement des Apothekers sind notwendig, um dem Patienten das Vertrauen in seine Medikation wiederzugeben.“

Austauschverbot für zwei Wirkstoffe

Seit 1. April sind erstmals Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. Es handelt sich dabei um die beiden Wirkstoffe Ciclosporin (Immunsuppressivum) und Phenytoin (Antiepileptikum). Die Liste der betroffenen Wirkstoffe soll zukünftig erweitert werden. Seit 1. April ist der Gemeinsame Bundesausschuss für die Bearbeitung der Liste zuständig. Der DAV fordert dabei eine angemessene Beteiligung der Apotheker.

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