Autofahren nach durchzechter Nacht


„Kater“ erhöht das Unfall-Risiko
Autofahren nach durchzechter Nacht

Im Jahr 2011 registrierte die Polizei in Deutschland über 15.000 Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss, bei denen Menschen Verletzungen erlitten oder tödlich verunglückten. Viele Autofahrer lassen deshalb das Auto in der Nacht stehen und fahren erst am nächsten Morgen nach Hause. Doch das ist nicht ungefährlich. Forscher aus England und den Niederlanden haben herausgefunden, dass ein Kater nach durchzechter Nacht das Autofahren im selben Maße beeinflusst wie das Fahren im betrunkenen Zustand.

Gefahr für Pendler

Die Wissenschaftler fanden heraus, dass die Auswirkungen von Alkohol deutlich länger spürbar sind, als dies im Blut nachweisbar ist. Für ihre Untersuchung ließen sie Teilnehmer eine 20-minütige Fahrt in einem Simulator absolvieren, nachdem diese in der Nacht zuvor Alkohol getrunken hatten. Die Ergebnisse zeigten: Verkaterte Fahrer hatten eine deutlich längere Reaktionszeit, variierten stärker in der Geschwindigkeit und machten mehr Fahrfehler als die Kontrollgruppe der Teilnehmer ohne Kater. Der Studienleiter Chris Alford warnt vor allem Pendler, die eine bekannte Strecke nach Hause nehmen. „Sie mögen bereits so vernünftig sein und auf ihr Auto verzichten, um wieder nach Hause zu kommen. Genau die gleiche Vorsicht sollte aber auch für den nächsten Tag gelten“, betont der Forscher.

Fahrtauglichkeit wie im betrunkenen Zustand

In einer weiteren Untersuchung nahmen Probanden an einem einstündigen Autobahn-Fahrtest teil, nachdem sie in der Nacht zuvor im Durchschnitt zehn alkoholische Getränke konsumiert hatten. Die Ergebnisse verglichen die Forscher mit denen von Testfahrern, die in der Nacht zuvor nüchtern geblieben waren. Auch hier zeigte sich ein signifikanter Anstieg der Fehler bei den verkaterten Fahrern, verursacht durch Konzentrationsmangel. Zusätzlich führten Fahrer mit Kater deutlich mehr Pendelbewegungen während der Fahrt aus.

Sowohl die verkaterten Fahrer als auch die Abstinenzler hatten bei Fahrantritt einen Alkoholspiegel im Blut von Null Promille. Die Fahrtauglichkeit der „Kater-Fahrer“ entsprach dabei der von Autofahrern, die mit einem Alkoholspiegel von über 0,5 Promille unterwegs waren – dem gesetzlich erlaubten Alkohollimit.

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