Unfälle im Urlaub


Organspende unterschiedlich geregelt
Unfälle im Urlaub

Wer die Ferien im Ausland verbringt, unterstellt sich automatisch dem Recht im Urlaubsland – das gilt auch in puncto Organspende. Die BARMER GEK erklärt, wo welche Regeln gelten und was Sie als Urlauber wissen müssen.
Entscheidungsfreiheit in Deutschland
In Deutschland gilt beim Thema Organspende die Entscheidungslösung. Jeder Versicherte erhält alle zwei Jahre von seiner Krankenkasse einen Organspendeausweis. Hier kann er schriftlich einer Spende zustimmen oder widersprechen. Wenn man sich im Urlaub im Ausland aufhält, ändert sich die Situation. Da in Europa kein einheitliches Organspendegesetz existiert, gilt in jedem Urlaubsland das jeweilige nationale Recht. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

Widerspruchs- und Zustimmungslösung
In den meisten Ländern des europäischen Auslands gilt die Widerspruchslösung, beispielsweise in Italien, Spanien, Frankreich, Österreich und der Türkei. Das bedeutet, dass zu Lebzeiten einer Organspende nach dem Tod ausdrücklich widersprochen werden muss. Ansonsten stehen die Organe automatisch zur Verfügung. Österreich bietet Urlaubern die Möglichkeit, ihren Widerspruch im nationalen Widerspruchsregister festzuhalten. In Belgien, Finnland und Norwegen können bei Fehlen der Widerspruchserklärung die Angehörigen eine Organspende verhindern.

Dänemark, Großbritannien, Litauen, die Niederlande und Rumänien praktizieren die Zustimmungslösung. Hier muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Fehlt diese Erklärung, entscheiden die Angehörigen in seinem Sinne. Bulgarien hat eine Sonderstellung inne. Dort gilt eine Notstandsregelung, die eine Organentnahme gegen den Willen des Verstorbenen erlaubt.

Ausweis zur Sicherheit immer dabei

Die BARMER GEK empfiehlt, stets einen Organspendeausweis bei sich zu tragen. Dieser gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. So stellen Sie sicher, dass in Ihrem Sinne gehandelt wird und nicht automatisch nationales Recht im jeweiligen Urlaubsland gilt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt für Reisende ein Beiblatt zum Organspendeausweis in neun Sprachen zur Verfügung.

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