Präimplantationsdiagnostik ab 2014


Bundeskabinett beschließt Regelung
Präimplantationsdiagnostik ab 2014

Nach jahrelangen Debatten hat das Bundeskabinett der Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit am vergangenen Dienstag mit.

Verfahren zur Diagnostik bei künstlicher Befruchtung

Schon 2011 hatte der Bundestag ein Gesetz über den Einsatz der Präimplantationsdiagnostik erlassen. Darin wurde festgelegt, dass das Verfahren grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen zulässig ist.

Die Präimplantationsdiagnostik ist eine Untersuchungsmethode, bei der man Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung Erbmaterial entnimmt und dieses auf mögliche Erbkrankheiten und chromosomale Anomalien untersucht. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für die Entscheidung, ob der Embryo in die Gebärmutter eingesetzt wird.

Durchführung streng überwacht

Die gerade beschlossene Verordnung regelt die verfahrensmäßigen und organisatorischen Vorgaben zur Durchführung der PID. Sie ermöglicht das Verfahren nur in einem sehr engen gesetzlichen Rahmen. So darf man die Methode nur bei Paaren durchführen, deren Gen-Anlagen eine Tot- oder Fehlgeburt oder eine schwere Erkrankung wahrscheinlich machen.
Die Regelung tritt erst in zwölf Monaten in Kraft. So haben die Bundesländer genügend Zeit, die erforderlichen Strukturen zu schaffen. Denn die Tests werden nur in speziellen Zentren vorgenommen, die entsprechende Zulassungen erwerben müssen. Darüber hinaus entscheiden unabhängige und interdisziplinäre Ethikkommissionen über jeden Einzelfall.

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