Gesundheitskosten im Zaum halten


Wo liegt die Grenze für Zuzahlungen?
Gesundheitskosten im Zaum halten

Versicherte müssen sich an den Ausgaben der Krankenkassen häufig beteiligen. Übersteigen die Zuzahlungen die Höchstgrenze, können sie sich jedoch befreien lassen. Darüber informiert die Verbraucherzentrale NRW.
Extrakosten haben Grenzen
Um die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen zu bremsen, werden Versicherte zur Kasse gebeten: Praxisgebühr, Medikamente, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen und Kuren, Betreuung, Pflege und Krankentransporte. Diese Extraposten summieren sich vor allem für chronisch Kranke schnell zu einem hohen Betrag. Darum gibt es Höchstgrenzen für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte sollten rechtzeitig für 2013 und dann jährlich prüfen, ob sie die Belastungsgrenze erreichen und sich von überschüssigen Zuzahlungen befreien lassen.

Zum Nachweis ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren. Es gelten nur Zuzahlungen, die der Arzt verordnet hat. Private Zuzahlungen zum Beispiel für Zahnersatz zählen nicht dazu.

Persönliche Belastungsgrenze berechnen
Die persönliche Belastungsgrenze beträgt zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Das gilt für den gesamten Familienhaushalt bei Ehepaaren, unabhängig davon ob die Person selbst versichert oder familienversichert ist.
Hierzu zählen auch die Einnahmen familienversicherter Kinder. Der persönliche Kostenstopp wird jedes Jahr neu ermittelt. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen des Lebensunterhaltes. Sie müssen ihre Erkrankung jedes Jahr von ihrem Hausarzt bescheinigen lassen.

Kostenbefreiung beantragen

Wer seine Belastungsgrenzen innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, kann bei der Krankenkasse eine Befreiung von überschüssigen Zuzahlungen beantragen. Alternativ können sich Versicherte vorab befreien lassen, indem sie den fälligen Betrag für das kommende Jahr im Voraus zahlen. Die Krankenkasse zahlt den unverbrauchten Anteil auf Antrag zurück.

Das Formular für den Antrag auf Befreiung hält Ihre Krankenkasse bereit. Diesen reichen Sie ausgefüllt mit allen Originalbelegen bei der Kasse ein. Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie einen Ausweis, den Sie in Praxen oder Apotheken vorlegen können.

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