Grundrecht auf Erektion?


Kassen zahlen nicht für Lebensqualität
Grundrecht auf Erektion?

Haben behinderte Menschen, deren Erkrankung zu Potenzproblemen führt, ein Recht auf Potenzmittel? Laut dem Bundessozialgericht in Kassel nicht. Ein chronisch kranker Mann hatte geklagt, nachdem seine Krankenkasse die Kostenübernahme für Potenzmittel ablehnte.

Gesundheitsreform bittet Behinderte zur Kasse

Seit der Gesundheitsreform 2004 müssen Versicherte alle Arzneimittel, die nur der Erhöhung der Lebensqualität dienen, selbst bezahlen. Dazu zählen auch Potenzmittel. Ein chronisch kranker Mann hat gegen diesen Beschluss geklagt. Er leidet unter Multipler Sklerose, einer unheilbaren Nervenerkrankung, die auch Erektionsprobleme verursacht. Der Mann kaufte sich Potenzmittel und beantragte bei seiner Krankenkasse eine Kostenübernahme. Doch diese lehnte ab und verwies auf die Gesundheitsreform.

Recht auf Potenz?

Der chronisch Kranke fühlte sich diskriminiert. Er argumentierte, dass Multiple Sklerose eine Behinderung sei und die Potenzprobleme ein Teil seiner Erkrankung seien. Er habe einen Anspruch auf Potenzmittel, da mithilfe der Pillen „weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen“. Der Betroffene verwies auf Artikel 3 des Grundgesetzes, nachdem niemand „wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ darf. Zudem berief er sich auf den Artikel 25 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Der Artikel beschreibt das Recht von Behinderten „auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung“.

Potenzpillen nicht lebenswichtig

Das Bundessozialgericht sah die Rechtslage jedoch anders. Laut Gerichtsurteil liegt kein Verstoß gegen die UN-Konvention oder das Grundgesetz vor. Nach Ansicht der Richter haben die Potenzmittel keinen lebensnotwendigen Nutzen, sondern erhöhen vor allem die persönliche Lebensqualität. Damit fielen sie unter die Gesundheitsreform von 2004 und seien deshalb auch weiterhin vom Patienten selbst zu tragen. Die Selbstzahlungspflicht gelte laut den Richtern besonders, wenn „die Übergänge zwischen krankhaften und nicht krankhaften Zuständen auch maßgeblich vom subjektiven Empfinden des einzelnen Versicherten abhängen können“.

News

Hautreizung unter Windeln vermeiden
Blick auf die Windel eines Babys. Ob Baby oder Erwachsener, Hautpflege beugt Reizungen vor.

Ob Baby oder alter Mensch

Windeln halten Jung und Alt trocken, doch darunter kommt es durch den Kontakt mit Urin und Stuhl leicht zu Hautirritationen. Wie lässt sich vorbeugen?   mehr

Verhütung in der Perimenopause
Verhütung in der Perimenopause

Passt die Methode noch?

Nähert sich eine Frau den Wechseljahren, nimmt die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft ab. Muss dann noch verhütet werden und wenn ja, mit welcher Methode?   mehr

Impfungen im Herbst
Impfungen im Herbst

Hochsaison für Infektionen

In der kalten Jahreszeit nehmen Atemwegsinfekte wieder zu. Für viele Menschen sind jetzt Impfungen empfohlen. Was hat sich geändert und wo gibt es gute Informationen?    mehr

Kühlkappe schützt die Haare
Kühlkappe schützt die Haare

Haarausfall bei Chemotherapie

Haarausfall ist eine belastende Nebenwirkung einer Chemotherapie. Durch eine Kühlung der Kopfhaut lässt sich der Haarausfall verringern – doch nicht alle profitieren.   mehr

Mit Creme gegen Jucken und Schmerz

Jemand kratzt sich mit der einen Hand das stark juckende chronische Handekzem der anderen Hand auf.

Chronisches Handekzem

Mit starkem Juckreiz und Schmerzen ist ein chronisches Handekzem sehr belastend für die Betroffenen. Eine 2024 zugelassene Creme lindert die Beschwerden innerhalb weniger Tage.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Linden-Apotheke
Inhaberin Margit Jacob
Telefon 036376/5 83 20
Fax 036376/5 83 28
E-Mail info@linden-apotheke-straussfurt.de