Arzneikosten in der Steuererklärung


Arzneimittelausgaben geltend machen
Arzneikosten in der Steuererklärung

Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Doch die Ausgaben müssen belegt werden. In vielen Fällen hilft die Stammapotheke dabei, den Nachweis zu erbringen.

Bei der Steuererklärung dürfen Gesundheitskosten als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Dies betrifft sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen zu rezeptpflichtigen Medikamenten als auch die Kosten für die rezeptfreie Selbstmedikation. Aber Achtung: Anerkannt werden die Gesundheitskosten vom Finanzamt im Einzelfall erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Belastungsgrenze, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. „Jeder Patient, der seine Steuererklärung macht, sollte prüfen, ob es sich für ihn lohnt, notwendige Gesundheitsausgaben geltend zu machen, um Steuern zu sparen“, rät Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter beim Deutschen Apothekerverband (DAV).

Kundenkarte vereinfacht Nachweis über Gesundheitskosten

Über Gesundheitskosten, die in der Steuererklärung angerechnet werden, muss ein Nachweis erbracht werden, zum Beispiel anhand von aufbewahrten Quittungen. „Wer seine Quittungen und Belege im Laufe des Jahres 2016 nicht vollständig gesammelt hat, kann in vielen Fällen die Hilfe von seiner Stammapotheke in Anspruch nehmen“, weiß Groeneveld. Dies sei beispielsweise der Fall, wenn Patienten über eine Apotheken-Kundenkarte verfügen. Anhand dieser kann nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. „Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können von Apotheke zu Apotheke variieren“, erläutert der Experte. Patienten sollten sich deshalb an ihre Stammapotheke wenden und sich gegebenenfalls für das kommende Jahr eine Kundenkarte ausstellen lassen.

Grünes Rezept bescheinigt medizinische Notwendigkeit

Damit das Finanzamt im jeweiligen Einzelfall die Arzneimittelausgaben als „Außergewöhnliche Belastungen“ anerkennt, muss auch der Nachweis einer medizinischen Notwendigkeit erbracht werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamente geschieht dies durch das ärztlich ausgestellte rosa Rezept. In der Selbstmedikation kann die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel durch ein grünes Rezept nachgewiesen werden: Auf diesem empfiehlt der Arzt ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel. Das Finanzamt entscheidet jeweils im Einzelfall über die Anerkennung des Nachweises.

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

News

Krebs durch ungesunden Lebensstil
Krebs durch ungesunden Lebensstil

Übergewicht und falsche Ernährung

Krebs ist in Deutschland die zweit häufigste Todesursache – nur an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben mehr Menschen. Viele dieser Krebserkrankungen ließen sich durch eine gesündere Ernährungsweise verhindern.   mehr

Zoster-Impfung schützt das Gehirn

Ältere und jüngere Frau liegen zusammen gutgelaunt auf einer Picknickdecke im Gras.

Jede fünfte Demenz vermeidbar?

Die Zosterimpfung schützt offenbar nicht nur vor der schmerzhaften Gürtelrose. Neue Studien zeigen, dass sie auch vor Demenz bewahren kann.   mehr

Wärmepflaster gegen Schmerzen
Sitzende Frau massiert sich den unteren Rücken. Wärmepflaster können gegen Schmerzen helfen.

Schnelle Hilfe für den unteren Rücken

Eine falsche Bewegung – und schon zwickt es im unteren Rücken. Linderung versprechen da praktische Wärmepflaster. Doch in welchen Fällen helfen sie wirklich?   mehr

Ultraschall in der Schwangerschaft
Ultraschall in der Schwangerschaft

Wichtig und sicher

Nach unglücklichen Aussagen in einem Interview stellen medizinische Fachverbände klar: Die Ultraschall-Untersuchungen in der Schwangerschaft sind für Mutter und Kind sicher.   mehr

Mit Nadeln gegen Rückenschmerzen
Mit Nadeln gegen Rückenschmerzen

Gute Option für ältere Menschen?

Viele Senior*innen leiden unter chronischen Rückenschmerzen. Doch gerade im fortgeschrittenen Alter gestaltet sich deren Behandlung oft als schwierig. Womöglich ist die Akupunktur eine gute zusätzliche Option.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Beratungsclips

Antibiotikumsaft mit Löffel

Antibiotikumsaft mit Löffel

Dieses Video zeigt Ihnen kurz und verständlich, wie Sie einen Antibiotikumsaft mit einem Dosierlöffel richtig einnehmen. Der Clip ist mit Untertiteln in Russisch, Türkisch, Arabisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Wir bieten Ihnen viele unterschiedliche Beratungsclips zu erklärungsbedürftigen Medikamenten an. Klicken Sie einmal rein!

Linden-Apotheke
Inhaberin Margit Jacob
Telefon 036376/5 83 20
Fax 036376/5 83 28
E-Mail info@linden-apotheke-straussfurt.de